Schulanmeldung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

zu Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die 6 Jahre alt sind oder bis zum 1. Oktober 6 Jahre alt werden.

Gemäß §64 Abs. 1 NSchG Satz 2 kann bei sogenannten “Flexi-Kindern”, d. h. Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, der Schulanfang um ein Jahr hinausgeschoben werden kann. Dies muss schriftlich bis zum 1. Mai des regulären Einschulungsjahres der Grundschule mitgeteilt werden.

Nach § 64 Abs. 2 NSchG können schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der zuständigen Grundschule.

Auch Kinder, die erst nach dem 1. Oktober 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleitung der Grundschule.

Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie von uns zur Anmeldung Ihres Kindes per Post eingeladen.

Nachstehend finden Sie alle wichtigen Formulare und Dokumente rund um das Thema Schulanmeldung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

das Team der Grundschule Dissen

Für die Schulanmeldung an der Grundschule Dissen müssen folgende Formulare bei uns eingereicht werden:

Hinweis: Diese Formulare benötigen wir auch bei zugezogenen Kindern!

Verschiebung der Einschulung

Für die Verschiebung der Einschulung (Flexi-Kind oder Rückstellung) nutzen Sie bitte zusätzlich folgende Formulare:

Verschiebung der Einschulung (Flexi-Kind)

(bis zum 1. Mai des regulären Einschulungsjahres einreichen)

Zurückstellung der Einschulung (entwicklungsbedingte Gründe)

Weitere Informationen