Schulvorstand

Der Schulvorstand erfüllt Aufgaben nach § 38 NSchG. Er ist ein wichtiger Entscheidungsträger der Schule. Der Schulvorstand der Grundschule Dissen 2023/2024 ist paritätisch besetzt mit 6 Lehrervertretern und 6 Elternvertretern.

  • Lehrervertreter(innen)
  • Frau Steinigeweg-Faust
  • Frau Hannig
  • Herr Weber
  • Frau Poggemann
  • Frau Hiltermann
  • Herr Licher
  • Elternvertreter(innen)
  • Frau Horstmann
  • Frau Kober
  • Frau Rodefeld
  • Frau Mannert
  • Frau Gruchot
  • Herr Acilan

Hier können Sie einen Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetzes zu den Aufgaben des Schulvorstandes lesen:

Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen.

Der Schulvorstand entscheidet über

  • die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter,
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
  • die Führung einer Eingangsstufe,
  • die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
  • die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters,
  • die Form, in der die Oberschule geführt wird, und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften,
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,
  • Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
  • Grundsätze für
    1. die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter an Grundschulen,
    2. die Durchführung von Projektwochen,
    3. die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
    4. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.